Werte weitergeben. Nachfolge regeln.

Wer sich etwas aufgebaut hat, möchte sicher sein, dass sein Lebenswerk eines Tages in die richtigen Hände übergeht. Und auch Erben wünschen sich Gewissheit. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig Vorsorge zu treffen – mit der Gestaltung von Testamenten und Regelungen zur Unter­nehmens­nachfolge.

Niemand möchte seine Hinterbliebenen im Trauerfall zusätzlich belasten. Jeder möchte, dass der letzte Wille wunschgemäß umgesetzt wird. Verbindliche Erbverträge schaffen geordnete Verhältnisse und entlasten die Hinterbliebenen. Indem wir alle rechtlichen Gestaltungs­möglichkeiten ausschöpfen, sichern wir Ihr Erbe optimal ab – von der weitblickenden Beratung über die Gestaltung von Testamenten bis hin zur Vollstreckung im Erbfall.

Seine Vermögens­verhältnisse auch für den Erbfall geordnet zu haben, ist beruhigend. Als versierte Fach­anwälte für Erbrecht helfen wir Ihnen dabei.

Tritt der Erbfall ein, haben auch Hinterbliebene viele Fragen: Was steht mir gesetzlich zu? Wie gehe ich mit Nachlassverbindlichkeiten um? Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf? Mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz verschaffen wir Ihnen als Erben Klarheit, zeigen Wege auf und stärken den Rücken bei Streitigkeiten.

Besondere Verantwortung tragen Unternehmer und Anteilseigner von Gesellschaften. Wir unterstützen Sie bei allen Rechtsfragen rund um die Unter­nehmens­nachfolge im Todesfall.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gestaltung von Testamenten / Erbverträgen
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Testaments­vollstreckung
  • Auseinander­setzung von Miterben­gemeinschaften
  • Erbenhaftung / Nachlassverbindlichkeiten

Weitere Informationen finden Sie unter www.erbrecht-schwetzingen.de