27. Juni 2020

Wirecard - Jetzt Schadensersatz geltend machen

27. Juni 2020

Wirecard - Jetzt Schadensersatz geltend machen

Schadensersatz gegen Wirecard und deren Prüfer Ernst & Young

Wirecard hat Insolvenzantrag gestellt. Spätestens jetzt sollten Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Wirecard und deren Prüfer geltend machen.

Diese Schadensersatzansprüche richten sich auch gegen den Wirtschaftsprüfer EY Ernst & Young. Für Anleger, die mit Wirecard Kursverluste erlitten haben, ist der Insolvenzantrag des Unternehmens ein weiterer Rückschlag.

Die Anleger sollten im Strafverfahren die Forderungen geltend machen, da sie dort die Sicherungen nach § 111h StPO und deren Wirkung haben. Es sollte auch die Rechtsfolge des § 111i StPO beachtet werden.

Das gilt auf den ersten Blick auch für die Hoffnung, mit einer Schadensersatzklage gegen Wirecard zumindest einen Teil der Verluste zurückzuholen. Doch geschädigte Anleger sollten jetzt auf keinen Fall klein beigeben. Der Fokus richtet sich nun neben Wirecard vor allem auf den Wirtschaftsprüfer EY (Ernst&Young). Das Unternehmen hat seit Jahren die Bilanzen von Wirecard geprüft und mit einem vollen Testat versehen. Damit steht auch EY in der Verantwortung.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner helfen ihren Mandanten bundesweit, den Schadensersatz gegen Wirecard und dann auch gegen EY geltend zu machen.

Zunächst wird geprüft, welchen Anspruch auf Schadensersatz die Anleger haben und wie die Anwälte die Chancen auf eine Durchsetzung dieser Ansprüche einschätzen. Die Forderungen werden sich nun vor allem gegen mindestens zwei Schuldner orientieren: Zum einen ist es natürlich das Unternehmen Wirecard. Selbst wenn es verkauft werden sollte, müsste man die angemeldeten Forderungen ja mitkaufen. Zum anderen ist es der Wirtschaftsprüfer EY Ernst&Young.

Er prüft die Bücher von Wirecard seit zehn Jahren. In diesen Zeitraum fällt auch die Phase von 2016-2018, die Gegenstand der jüngsten Sonderprüfung durch KPMG war. KPMG schreibt in seinem Gutachten von „nicht hinreichend nachgewiesene Einzahlungen auf Treuhandkonten im Umfang von rund 1 Mrd. Euro“.

Dennoch hat EY diese Guthaben testiert. Der Insolvenzantrag muss jetzt für Wirecard-Anleger das klare Signal sein, dass ihre Verluste nicht nur auf dem Papier stehen. Es ist Zeit, sich zu wehren und Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Melden Sie sich und setzen Sie Ihre Forderung mit den Rechtsanwälten Zipper & Partner durch.

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