09. September 2016

VW Klagen erfolgreich

Nicht nur die Klagen gegen VW Verkäufer sind erfolgreich, sondern auch die Klagen gegen die Rechts­schutzversicherungen. Die Rechts­schutzversicherungen müssen die Kosten bei Verfahren im VW Abgasskandal übernehmen.

Bei verschiedenen Gerichten sind die Kläger gegen Volkswagen bereits erfolgreich gewesen: So hat das Landgericht München einer Klägerin Recht gegeben, die gegen den Volkswagen Händler Klage erhoben hatte.

Auch das Landgericht Passau hatte einer VW Klage stattgegeben. Das Landgericht Oldenburg hat dem Kläger ebenfalls Recht zugesprochen und geurteilt, dass ein Mangel vorliegt. Die ersten Klagen von betroffenen Käufern von Volkswagen und Audi wegen des VW-Abgasskandals sind bereits im Jahr 2015 bei den unterschiedlichsten Gerichten beinahe in ganz Deutschland eingereicht worden.

Verschiedene Landgerichte und Oberlandesgerichte entscheiden in den Klagen erfolgreich für die Kläger gegen Volkswagen

Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 23 O 23033/15 einen Händler verurteilt, einen Seat Ibiza mit einem manipulierten 1,6 l-Motor zurückzunehmen.

Insbesondere ist der Entscheidung zu entnehmen, dass die Nacherfüllung mehr als 6 Monate nicht erfolgt ist. Nach Ansicht des Landgericht München hat der Verkäufer des zum Volkswagen Konzern gehörenden Seat  mehr als genug Zeit gehabt, um den Abgasmakel zu beheben. Das Urteil zum VW Abgas Skandal zeigt, dass die Käufer von betroffenen Volkswagen nicht einfach auf die Nachbesserung durch VW vertrauen müssen.

Das Urteil bedeutet für die Mandanten der Rechtsanwälte Zipper & Partner, dass sie sich eben nicht über Monate hinhalten lassen müssen. Vielmehr weist dieses VW-Abgasurteil des LG München den betroffenen Käufern von VW den Weg, dass sie ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.

Das für den Kunden erfolgreich beendete Verfahren in München ist ein wichtiger Fingerzeig. Die Entscheidung gegen den Hersteller Volkswagen steht noch aus.

In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg hat der Käufer eines Volkswagen ebenfalls gegen den Händler gewonnen. Das Landgericht Oldenburg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil unter dem Aktenzeichen 16 O 790/16 entschieden, dass ein Geschädigter des VW Abgasskandals berechtigt ist, sein manipuliertes Fahrzeug zurück zu geben. Dafür erhält er den Kaufpreis erstattet gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Frühjahr 2014 bei einem Autohaus gekauft. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug manipuliert ist.

Nach Auffassung des Landgerichts Oldenburg stellt die Verwendung der veränderten Abgassoftware einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die Rechts­schutzversicherung muss bezahlen

Nach den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle und Hamm sind die Rechts­schutzversicherungen verpflichtet, die Kosten für das Verfahren im Abgasskandal zu übernehmen. Eine große Zahl von Amtsgerichten hat auch bereits gegen die Rechts­schutzversicherung entschieden.

Auch die Rechtsanwälte Zipper & Partner sehen in der Verwendung der Abgassoftware einen Mangel in den Fahrzeugen. Insbesondere ist ja beim Weiterverkauf höchst problematisch, wie man dann vorgehen muss: Stellt es einen Mangel dar, den man angeben muss? Bekommt man einen geringeren Kaufpreis wegen der Abgassoftware? Kann man den betroffenen Wagen überhaupt noch verkaufen?

Manfred Zipper, Rechts­anwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertritt die Meinung, dass die Käufer von betroffenen Volkswagen sich erfolgreich gegen den Verkäufer und Volkswagen wehren können.

Nach den für die Käufer von betroffenen Volkswagen sehr positiven und grundlegenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle, sowie den positiven Urteilen des Landgerichts München I und des Landgerichts Lüneburg sowie weiterer Entscheidungen von Amtsgerichten stellt das Urteil des LG Oldenburg einen weiteren richtungsentscheidenden Hinweis dafür dar, dass die VW Geschädigten mit ihrer Klage durchaus erfolgreich sein können.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die im VW Skandal an einer Vielzahl von Fällen arbeitenden Rechtsanwälte Zipper & Partner unter www.kanzlei-zipper.de