19. Mai 2016
Unberechtigte Abmahnung kann zur Haftung führen
Im Falle einer unberechtigten Abmahnung kann einen Rechtsanwalt die Haftung zum Schadensersatz treffen. Der Rechtsanwalt, der vom Schutzrechtsinhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschaltet worden ist, kann gegenüber dem später Verwarnten augrund seiner Garantenpflicht dahingehend haften, den Schutzrechtsinhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung beraten zu haben. Geht die unberechtigte Verwarnung auf eine fahrlässig unzutreffende Rechtsberatung zurück, kann der Rechtsanwalt neben dem Schutzrechtsinhaber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Wenn der Rechtsanwalt den Schutzrechtsinhaber bei unklarer Rechtslage auf alle wesentlichen Gesichtspunkte hingewiesen hat, die für oder gegen eine Verletzung des Schutzrechts sprechen, und entscheidet sich der Schutzrechtsinhaber dennoch, also entgegen der aufgezeigten Bedenken dazu, die Verwarnung auszusprechen, kommt eine Haftung des Rechtsanwalts wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht in Betracht.