12. Dezember 2022

Stellenangebot Auszubildende (m/w/d) zur Rechts­anwaltsfachangestellten (m/w/d)

Angebot Ausbildungsplatz

12. Dezember 2022

Stellenangebot Auszubildende (m/w/d) zur Rechts­anwaltsfachangestellten (m/w/d)

AUSBILDUNGSPLATZ 2023 

Wir bieten ab sofort einen Ausbildungsplatz für eine/n Rechts­anwaltsfachangestellte/n.

In einem jungen, motivierten Team, das aus 6 Rechtsanwälten und Fach­anwälten besteht, kann man an einem sehr modernen digitalen Arbeitsplatz und in einer angenehmen Betriebsatmosphäre die Ausbildung als Rechts­anwaltsfachangestellte/r machen.

Ausbildungsvertrag

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines zwischen dem ausbildenden Rechts­anwalt und dem/der Auszubildenden abzuschließenden Berufsausbildungsvertrags. Einen online ausfüllbaren Ausbildungsvertrag stellt Ihnen die RAK Karlsruhe unter dem nachfolgenden Abschnitt "Ausbildungsvertrag online“ zur Verfügung.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).

Bei Auszubildenden mit Abitur oder Fachhochschulreife genehmigt die Rechts­anwalts­kammer die Verkürzung der Ausbildung gemäß § 8 BBiG auf zwei Jahre.

Auszubildende, die in der Zwischenprüfung und im Endzeugnis des zweiten Berufsschuljahres mindestens die Note „gut“ erreicht haben, werden in der Regel zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch um rund sechs Monate.

Die Ausbildung ist bei berechtigtem Interesse auf Antrag auch als Teilzeitausbildung möglich (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Von einem berechtigten Interesse ist beispielsweise bei der Betreuung eines eigenen Kindes auszugehen. In der Regel soll eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 25 Stunden nicht unterschritten werden. Diese Wochenstundenzahl wird erreicht, wenn der/die Auszubildende die Berufsschule wie ein Vollzeitauszubildender besucht und an den übrigen Tagen halbtags in der Kanzlei ausgebildet wird. Die Ausbildungsdauer wird in der Regel nicht verlängert, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann.

Ausbildungsvergütung

Den Auszubildenden ist eine angemessen Vergütung zu gewähren (§ 17 Abs. 1 BBiG). Der Vorstand der Rechts­anwalts­kammer Karlsruhe empfiehlt für ab dem 01.10.2019 abzuschließende Berufsausbildungsverträge folgende Vergütungen:

1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €

Wir freuen uns auf die Bewerbungen an info@rechtsanwalt-schwetzingen.de