29. März 2018

Public Viewing während der Fußball WM 2018

29. März 2018

Public Viewing während der Fußball WM 2018

Die rechtlichen Voraussetzungen des Public Viewing während der Fußball Weltmeisterschaft 2018

Wenn Sie als Veranstalter ein public viewing anbieten, das die Spiele der Fußball Weltmeisterschaft 2018 in Russland darstellt, sollten die die rechtlichen Voraussetzungen vor der Veranstaltung überprüfen und sich entsprechend beraten lassen, bevor Sie im Nachhinein eine empfindliche Schadensersatzforderung von Seiten der FIFA in Ihrem Briefkasten vorfinden. 

Grundsätze und "Definition" des public viewing

Von Public Viewing spricht man gewöhnlich dann, wenn die TV-Bilder der Fußball Weltmeisterschaft einem breiten Publikum auf Großbildleinwänden oder auf Fernsehgeräten in Biergärten, Gaststätten, auf öffentlichen Plätzen oder in Veranstaltungsräumen gezeigt werden. Dabei ist es unabhängig davon, ob von den Gästen gesondert Eintritt verlangt wird oder ob die Gäste sich ausschließlich zum Ansehen der Fußball Weltmeisterschaft einfinden. 

Der Veranstalter eines public viewing ist verpflichtet bei der FIFA entsprechende Lizenzen zu beantragen. Die FIFA hat in Bezug auf die Erteilung von Lizenzen und den rechtlichen Voraussetzungen des Public Viewing auf ihrer Seite ein entsprechendes Regelwerk veröffentlicht. Diese Voraussetzungen, die die FIFA an den Veranstalter von public viewing währen der Fußball Weltmeisterschaft in Russland erteilt, sind unbedingt zu beachten. 

Im deutschen Recht ist die Vorschrift des § 87 UrhG die entscheidende Regelung. 

Grundsätzlich fordert der Fußball Weltverband, dass Veranstalter für gewerbliche Public Viewings Lizenzen bei ihr einholen. Der Lizenzvertrag wird von der FIFA vorgegeben. Es verbleibt für den Veranstalter des Public Viewing Events nur wenig Gestaltungsspielraum.

Bei der Finanzierung von Public Viewing Veranstaltungen macht das oben genannte FIFA Reglement sehr strenge Auflagen und Einschränkungen.

Rechtlich gut ist für Veranstalter von Public Viewings die Tatsache, dass diejenigen Spiele der Fußballweltmeisterschaft live übertragen werden auch bei den Public Viewing Veranstaltungen Live weiter gesendet werden.

Für solche Events sind auch keine Lizenzen erforderlich, solange von den Besuchern kein Eintrittsgeld verlangt wird.

Wichtig ist zu wissen, dass die Frage ob der Veranstalter des Public Viewing Lizenzen erwerben muss oder nicht, sich nur nach geltender Gesetzeslage beantworten lässt. Dabei hat das Regelwerk der FIFA keinen Gesetzescharakter.

Diese Bestimmungen des Reglements der FIFA im Hinblick auf das Public Viewing sind nur und ausschließlich für diejenigen Public Viewing Veranstalter verbindlich, der sich mit einem Lizenzvertrag gegenüber der FIFA verpflichtet hat.

Für Public Viewing Veranstaltungen in Deutschland gilt also ausschließlich deutsches Urheberrecht. Eine Lizenzpflicht für eine solche Veranstaltung besteht daher nur, wenn das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dies vorsieht.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie in Bezug auf Urheberrecht Fragen haben sollte, wenn Sie ein Public Viewing veranstalten wollen. Wir sind bundesweit für unsere Mandanten da. Rufen Sie uns an: 06202/859480