24. Januar 2019

Porsche Macan und Porsche Cayenne im Abgasskandal - was tun?

theguardian porsche macan

24. Januar 2019

Porsche Macan und Porsche Cayenne im Abgasskandal - was tun?

Nach der Entscheidung des Landgerichts Dortmund zum Porsche Macan: 

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 15.01.2019 die Porsche AG zum Schadensersatz verurteilt, Az, 12 O 262/17. Es hat festgestellt, dass die Porsche AG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, weil sie den Porsche Macan mit einer unzulässige Abschalteinrichtung versehen hat. 

Es ist bereits bekannt, dass in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und bei Porsche Cayenen und Porsche Macan), aber auch in Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, Opel), eine Software verbaut worden ist, die in die Motorsteuerung eingreift, dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und im sogenannten Modus 1, beim Betrieb im Straßenverkehr im sogenannten Modus 0 läuft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits im Mai 2018 auch bei Porsche unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen. 

Anspruch des betroffenen Besitzers eines Porsche Macan oder Porsche Cayenne:

Die Porsche AG teilte ihren Kunden in einem Rückrufschreiben mit, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt wurden. Aufgrund dessen habe das Kraftfahrtbundesamt eine Umrüstung durch ein Software-Update angeordnet. Diese Maßnahme solle mittels der Rückrufaktion umgesetzt werden. 

Es ist zwischenzeitlich auch erwiesen, dass die Software, die dann eingebaut wird, ebenfalls nicht zulässig ist. Aus diesem Grund raten wir in jedem Fall davon ab, eine nicht geprüfte und nicht getestete Software in Ihren Porsche Macan oder Porsche Cayenne einbauen zu lassen. 

Der Anspruch des betroffenen Besitzes eines Porsche Macan oder Porsche Cayenne ergibt sich aus § 826 BGB. Auch nach der Entscheidung des Landgericht Dortmund vom 15.01.2019 gilt:

Gemäß § 826 BGB ist derjenige, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise einem anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. So liegt der Fall hier. Die Beklagte Porsche AG hat gegenüber dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise gehandelt. Die schädigende Handlung der Porsche AG liegt in dem arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand. Abschalteinrichtung ist ein Konstruktionsteil, das bestimmte Parameter ermittelt, um die Funktion des Emissionskontrollsystems zu verändern, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vom 20. Juni 2007). 

Dass die Beklagte Porsche AG vorsätzlich mangelhafte Fahrzeuge unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Funktion zur Veränderung der Emissionswerte auf dem Prüfstand im Vergleich zum normalen Betrieb in Verkehr gebracht hat, stellt sich danach als sittenwidrig dar. Durch die öffentliche Werbung der Beklagten Porsche AG und die von ihr verbreiteten Fahrzeuginformationen bei gleichzeitigem Verschweigen der unzulässigen Abschalteinrichtungen wurde dem Kläger etwas vorgespiegelt, was für seine Kaufentscheidung wesentlich war, nämlich ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrzeug.

 

Welche Porsche-Modelle sind betroffen?

Bislang hat das Kraftfahrtbundesamt lediglich hinsichtlich zweier Porsche Modelle eine Rückrufaktion gestartet, nämlich bezüglich: 

  • des Typs Macan 3.0 Liter V6 mit einer Stückzahl von fast 53.000 EU 6

und 

  • des Typs Cayenne 4.2 Liter V8, bei dem in ca. 6800 Fällen

sowie 

  • des Typs Cayenne 3,0-Liter-V6-Diesel der Emissionsklasse EU 6.

Welche Ansprüche haben Sie im Abgasskandal?

Wir vertreten bereits betroffene Kunden gegenüber der Porsche AG, gegenüber Händlern und der Volkswagen AG. Wir  haben bereits für betroffene Kunden von Porsche und Volkswagen erfolgreiche Arbeit im Zusammenhang mit dem Abgasskandal abgeliefert. Wir prüfen zunächst für Sie, gegen wen Sie Ansprüche durchsetzen können. 

Rufen Sie uns an, wenn Sie betroffen sind: 06202/859480   Schreiben Sie uns: info@rechtsanwalt-schwetzingen.de