26. April 2017

VW Urteil Oberlandesgericht München

26. April 2017

VW Urteil Oberlandesgericht München

Im VW Abgasskandal hat sich das Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 3 U 4316/16 im Rahmen einer Kostenentscheidung ganz eindeutig zugunsten eines VW Kunden geäußert. Erstmals hat im VW Abgasskandal in der Hauptsache ein Oberlandesgericht für einen VW Geschädigten entschieden. Das Oberlandesgericht München hat in der Entscheidung vom 23. März 2017, Az. 3 U 4316/16 eindeutig pro VW Kunde entschieden. Es hat den dortigen Händler zur Kostentragung verpflichtet, weil das OLG München nach einer Prüfung davon ausgeht, dass der Geschädigte das Berufungsverfahren gewonnen hätte.

Zuvor wurde mit einem Urteil des Landgerichts Traunstein vom 10.10.16, 3 O 709/16 die KLage abgewiesen gehabt. Das Landgericht war noch fehlerhaft davon ausgegangen, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Mangel an dem Fahrzeug vorliegt. In jedem Fall sei ein Rücktritt nicht gerechtfertigt.

Berufung im VW Abgasskandal

Nachdem der Kläger gegen dieses Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt hatte, bot die Beklagte an, das Fahrzeug zurückzunehmen und die Finanzierung bei der Bank abzulösen.

Die bisher vom Kläger bezahlten Finanzierungsraten würden inklusive Zinsen erstattet.

Das Oberlandesgericht München teilte mit, dass der Senat keinen Zweifel daran hat, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist.

Das Oberlandesgericht stellt klar, dass es die Klageabweisung durch das Landgericht Traunstein nicht akzeptiert und den Händler verurteilt hätte.

Das Oberlandesgericht erklärt ferner, dass der Händler sich im Rahmen der Nachbesserung das Verhalten des VW Konzerns zurechnen lassen müsse.

Dies hat nach Ansicht der Kanzlei Zipper & Partner, die zahlreiche Geschädigte berät und vertritt, weitreichende Folgen.

BGH Rechtsprechung wird vom OLG München gestützt:

Denn nach der Entscheidung des BGH vom 9. Januar 2008, VIII ZR 210/06 muss sich ein Käufer eines Fahrzeugs nicht auf eine Nachbesserung einlassen, die von demjenigen angeboten wird, der arglistig getäuscht hat.

In einem solchen Fall kann ein Käufer nicht auf eine Nachbesserung verwiesen werden.

Wenden Sie sich jederzeit im Falle des VW Skandals an die Rechtsanwälte Zipper & Partner. Wir vertreten bundesweit Geschädigte im VW Skandal.