17. Dezember 2018

VW Klagen sonst verjähren die Ansprüche am 31.12.2018

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17. Dezember 2018

VW Klagen sonst verjähren die Ansprüche am 31.12.2018

Liebe Mandanten und alle, die einen VW Diesel fahren, einen Porsche Diesel, einen SEAT Diesel fahren, einen Skoda Diesel fahren oder einen Audi Diesel fahren,

wir empfehlen Ihnen dringend Klage bis zum 31.12.2018 zu erheben, damit die Ansprüche nicht verjähren.

Wir führen für betroffene Eigentümer von Autos aus dem VW Konzern aus ganz Deutschland Schadenersatzprozesse gegen VW, Porsche und andere Hersteller wegen des Abgasbetrugs

Das könnte dann passieren, wenn Sie als Eigentümer eines VW Diesel, eines Seat Diesel, eines Porsche Diesel eines Skoda Diesel, der mit einem Motor EA 189 versehen ist, über den Diesel Abgasskandal bereits im Jahr 2015 Bescheid gewusst haben oder hätten Bescheid wissen müssen. 

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner prüfen Ihre Ansprüche unverbindlich und kostenlos - binnen 24 Stunden! Sie senden uns die entsprechenden Unterlagen wie Kaufvertrag und Fahrzeugschein sowie Versicherungspolice der Rechts­schutzversicherung zu. Wir prüfen und melden uns binnen 24 Stunden. Betroffen sind neben der Volkswagen-Gruppe zahlreiche weitere Hersteller - Untersuchungen im Hinblick auf Abgasmanipulationen wurden bereits für viele der großen Autohersteller eingeleitet!

Betroffen sind vorwiegend Autos der Baujahre 2009-2014. Auf den Seiten der Hersteller können Sie auch selbst prüfen, ob Ihr Fahrzeug konkret betroffen ist.

Die Ansprüche werden gegen die Volkswagen AG wegen des Abgasskandals geltend gemacht bis zum 31.12.2018.

Der Anspruchsgegner ist in allen Fällen, in denen sich Ihr Fahrzeug nicht mehr im Gewährleistungszeitraum befindet, die Volkswagen AG. Von dieser können Sie eine Rückabwicklung oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Sollten Sie uns im VW Abgasskandal den Auftrag erteilen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, kümmern wir uns selbst­verständlich auch um die Einholung Deckungszusage, sofern eine Rechts­schutzversicherung/Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufes des Fahrzeuges bestand/besteht.

Bislang konnten wir im Ergebnis für alle betroffenen Mandanten eine Kostenübernahme durch die jeweiligen Versicherungen erwirken.

Nach dem 31.12.2018 können die Ansprüche wegen der eintretenden Verjährung nicht mehr verfolgt werden. Aus diesem Grund raten wir zu schnellem Handeln.