19. Mai 2016

Unberechtigte Abmahnung kann zur Haftung führen

Im Falle einer unberechtigten Abmahnung kann einen Rechts­anwalt die Haftung zum Schadensersatz treffen. Der Rechts­anwalt, der vom Schutz­rechts­inhaber im Hinblick auf eine Schutzrechtsverwarnung eingeschaltet worden ist, kann gegenüber dem später Verwarnten augrund seiner Garantenpflicht dahingehend haften, den Schutz­rechts­inhaber nicht in einer die Rechtslage unzutreffend einschätzenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung beraten zu haben. Geht die unberechtigte Verwarnung auf eine fahrlässig unzutreffende Rechtsberatung zurück, kann der Rechts­anwalt neben dem Schutz­rechts­inhaber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Wenn der Rechts­anwalt den Schutz­rechts­inhaber bei unklarer Rechtslage auf alle wesentlichen Gesichtspunkte hingewiesen hat, die für oder gegen eine Verletzung des Schutzrechts sprechen, und entscheidet sich der Schutz­rechts­inhaber dennoch, also entgegen der aufgezeigten Bedenken dazu, die Verwarnung auszusprechen, kommt eine Haftung des Rechts­anwalts wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht in Betracht.