08. Januar 2019

Rückrufaktion von Opel

08. Januar 2019

Rückrufaktion von Opel

Rückruf Opel Insignia und Cascada 2,0 l sowie Zafira 1,6 l / 2,0 l Euro 6

Flensburg, 19. Oktober 2018. Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2,0 l (125kw) sowie Zafira 1,6 l (88kw , 100kw), Zafira 2,0 l, (96kw, 125kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 – 2016 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Das Kraftfahrtbundesamt Flensburg hat darüber informiert, dass auch Opel wie schon VW und auch Mercedes Benz Manipulationen an der Motorsteuerung vorgenommen haben soll. Das führt dazu, dass das Kraftfahrtbundesamt auch Opel angeschrieben hat und den Betrieb einzelner Fahrzeug untersagen wird.

Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 wurde für die genannten Modelle (rund 96.000 weltweit, davon rund 32.000 Fahrzeuge in Deutschland) durch das KBA ein verpflichtender Rückruf angeordnet. Für rund 23.000 Fahrzeuge erfolgte bereits auf freiwilliger Basis die Umrüstung.

Dem Hersteller wurde aufgegeben, die bereits für die freiwillige Maßnahme freigegebene Verbesserungsmaßnahmen unverzüglich auf alle betroffenen Fahrzeuge auszudehnen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner helfen Ihnen, wenn Sie als Besitzer eines der betroffenen Fahrzeuge Schadensersatzansprüche gegen Opel geltend machen möchten.

Für Mandanten, die gegen Opel vorgehen möchten, haben wir eine entsprechende eigene Seite geschaltet. Sie können sich aber auch jederzeit telefonisch oder per mail an uns wenden: info@rechtsanwalt-schwetzingen.de

Freundliche Grüße

Manfred Zipper