16. Oktober 2015

Klage gegen Volkswagen

Klage gegen Volkswagen: Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind davon überzeugt, dass der Käufer eines der betroffenen Volkswagen, Audi oder weiteren Modelle aus der Konzernreihe drei mögliche Ansprüche für sich behaupten kann. Ob aus Gewährleistung gegen den Verkäufer oder aus Garantie gegen den Hersteller muss im Einzelfall geklärt werden.

Klage gegen Volkswagen bedeutet, dass die Gewährleistungsansprüche gegen Volkswagen, gegen den Verkäufer, gegen den Hersteller von den Rechtsanwälten Zipper & Partner in jedem Einzelfall genau geprüft und nach einer erfolgreichen Prüfung im Klageverfahren für den Mandanten weiterverfolgt werden. 

Der Volkswagen Skandal beschäftigt nicht nur die gesamten Wirtschaftsnachrichten von der FAZ bis zum Handelsblatt und den sonstigen Online Medienangeboten.

Gewährleistung oder Garantie? Oder Gewährleistung und Garantie? Ansprüche des Volkswagen Käufers aus Gewährleistung:

Es kommen Ansprüche von Eigentümern entsprechend betroffener Volkswagen Diesel Fahrzeugen gegen Volkswagen und gegen den Verkäufer des Volkswagen in Betracht. Es muss zunächst der Mangel vorliegen.

Das bedeutet: Der gekaufte Volkswagen muss mangelhaft sein. Es muss dabei die Istbeschaffenheit negativ von der Sollbeschaffenheit abweichen bei der Übergabe der Kaufsache. Dazu kommt, dass im Falle des Abgasskandals bei Volkswagen auch die zugesicherte Eigenschaft schlicht nicht vorhanden war. Es wurde eine Eigenschaft der Kaufsache angedichtet, die nicht vorhanden ist. Es liegen in dem Fall der betroffenen Volkswagen also mehrere Mängel im Sinne des Gewährleistungs­rechts vor.

Im Falle von VW-Fahrzeugen kommen gleich mehrere Mängel in Betracht: erhöhte Abgaswerte, ein höherer Treibstoffverbrauch, mögliche Wertminderung und Schäden wegen Zulassungsbestimmungen. Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, hat der Käufer per Gesetz das Recht auf Gewährleistung.

Worin liegt genau der Mangel an den Volkswagen?

Der Sachmangel liegt hier in der aktivierten Manipulationssoftware, denn der Einsatz solcher Programme ist nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 ("Fahrzeugemissionen-VO") unzulässig. Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB entspricht das Kfz damit nicht der üblichen Beschaffenheit und ist auch nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet, weil es die gesetzlichen Anforderungen an die Emissionskontrolle nicht einhält. Unabhängig von den erwähnten privatrechtlichen Ansprüchen besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht der Hersteller, für die Regelkonformität der bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge zu sorgen. Diese auf Rückruf und Nachbesserung gerichtete Pflicht ist nicht an die Verjährung der privatrechtlichen Ansprüche geknüpft und dient öffentlichen Interessen des Gesundheitsschutzes. Insoweit hat das Kraftfahrtbundesamt bereits Maßnahmen gegenüber der VW AG ergriffen. Diese öffentlich-rechtliche Nachbesserungspflicht deckt sich inhaltlich mit den privatrechtlichen Nachbesserungsansprüchen, geht allerdings im Hinblick auf die betroffenen Baujahre über die privatrechtlichen Ansprüche hinaus.

Bezahlt die Rechts­schutzversicherung?

Die möglichen Kläger beschäftigt die Frage: Bezahlt meine Rechts­schutzversicherung dieses Verfahren gegen Volkswagen? Wir gehen davon aus, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung genauso wie auch die Privat-Rechts­schutzversicherung die Kosten für das Klageverfahren wegen des Abgasskandals übernehmen wird. Wir prüfen selbst­verständlich gratis für Sie, und veranlassen eine Deckungsanfrage kostenlos als Serviceleistung für unsere Mandanten. Die ersten Klagen wegen der Abgasaffäre haben den Volkswagen-Konzern schon eingeholt.Durch eine Nachbesserungsaktion soll die manipulierende Software beseitigt werden. Wenn Sie als Volkswagen TDI-Käufer nicht überzeugt, dass damit Ihre Ansprüche erfüllt sind, können Sie als betroffener Autokäufer eines Volkswagens Schadensersatz fordern, den betroffenen Volkswagen PKW zurückgeben oder gegen den Kaufvertrag vorgehen. Wie oben ausgeführt reicht oft die Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Denn dort sind meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen umfasst, sondern auch weitere Rechte das Fahrzeug betreffend.

Fristen beachten!

Die betroffenen Käufer eines Volkswagen oder Audi oder Skoda oder Seat müssen unbedingt die entsprechenden Fristen beachten. In der Regel sind Gewährleistungsfristen von 2 Jahren gegeben.

Es müssen aber in Fällen der Anfechtung auch die Anfechtungsfristen beachtet werden.

www.vw-klagen.com