08. Januar 2019

Klagen gegen Mercedes Benz

08. Januar 2019

Klagen gegen Mercedes Benz

Die ersten Urteile gegen die Daimler AG sind für die Besitzer von Mercedes Benz Fahrzeugen erfolgreich ausgegangen:

Erfolgreiche Klagen gegen die Daimler AG:

Mercedes Benz beim Landgericht Hanau:

Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 07.06.2018 unter dem Aktenzeichen: 9 O 76/18 (nicht rechtskräftig) über die Klage eines Mercedes Benz Besitzers entschieden: Es ging um einen Mercedes Benz Vito 114 CDI. Der Kläger hatte im Dezember 2016 den Mercedes Benz Vito gekauft. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben: Die Daimler AG muss den Kaufpreis in Höhe von 59 500 Euro an den Kläger bezahlen.  Der Kläger muss sich die Nutzungen abziehen lassen. Das heißt den Betrag, der auf der Grundlage der Gesamtfahrleistung von 250 000 km für den Mercedes Benz Vito 114 CDI  berechneten Nutzungsentschädigung. Der Kläger gibt dann den Mercedes Benz Vito zurück.

Mercedes Benz beim Landgericht Itzehoe:

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 16.10.2018 unter dem Aktenzeichen: 7 O 133/18 (nicht rechtskräftig) ebenfalls für den Kläger gegen Mercedes Benz entschieden:  In diesem Fall handelt es sich um einen Mercedes-Benz E220 mit einem OM651-Dieselmotor, den der Kläger im Jahr 2012 gebraucht gekauft hatte. Das Gericht verurteilte Daimler zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Daimler AG hatte Einwendungen vorgetragen, dass es für die Zulassung allein auf den Schadstoffausstoß bei den Prüfstandversuchen ankommen würde. Das  Gericht ist dem Vortrag von Mercedes Benz nicht gefolgt. Durch den heimlichen Einbau eines Mechanismus zur Abschaltung der Abgasreinigung hat die Daimler AG die Erwartung des Kunden auf ein umweltfreundliches und den Zulassungsregeln entsprechendes Auto auf sittenwidrige Art enttäuscht, argumentierte das Gericht. Der Kläger hat gegen Daimler mit seiner Klage gewonnen. Danach muss die Daimler AG den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die mit dem Mercedes Benz E220 gefahrenen Kilometer erstatten.

Mercedes Benz beim Landgericht Karlsruhe:

Das Landgericht Karlsruhe erließ das Versäumnis-Urteil am 05.06.2018 unter dem Aktenzeichen: 18 O 24/18 (nicht rechtskräftig): Es ging um einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell. Auch das Landgericht Karlsruhe hat gegen Mercedes Benz entschieden: Die Daimler AG muss das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Die Daimler AG hatte sich gegen die Klage nicht verteidigt.

Mercedes Benz beim Landgericht Münster:

Auch das Landgericht Münster hat gegen Mercedes Benz entschieden. Mit Hinweisbeschluss vom 21.11.2017 unter dem Aktenzeichen:  4 O 68/17 hält das Landgericht die Darstellung des Klägers für überzeugend, dass nämlich die Motorsteuerung die Abgasreinigung unzulässig beeinflusst und abschaltet. Hier ging es um einen Mercedes V 250 Bluetec Avantgarde Edition. Mit Verweis auf die Ergebnisse der Untersuchungskommission „Volkswagen“, ist das Gericht von der Manipulation durch Mercedes Benz überzeugt.

Das Landgericht sieht Daimler in der Pflicht zu erklären, warum das Unternehmen die Motorsteuerung für richtig hält.

Betroffene Mercedes Benz Fahrzeuge:

Die folgenden Motoren und Baureihen sind vom Mercedes Abgasskandal betroffen:

Es geht um zwei Turbodiesel-Modellfamilien:

Den OM 642, ein V6-Turbodiesel mit drei Litern Hubraum und den Vierzylinder OM 651 mit 1,8 oder 2,1 Litern Hubraum (OM steht für Oel-Motor); die Mercedes C-Klasse als C 180 CDI BlueEfficiency; die Baureihen W 204, W 211, W 212, W 246, C 218, W 221, W 251, W 164, X 204 und W 166; bei den Nutzfahrzeugen: Baureihen 639 und 906. Der kräftigere OM 642 wurde 2005 in der C- und E-Klasse eingeführt. Er steckt oder steckte vor allem oberhalb des Kompaktsegments in der M-, R-, G-, GL- und S-Klasse, außerdem im GLK, CLK und CLS sowie den Vans Vito und Viano sowie im Sprinter. Er gilt als Auslaufmodell (Nachfolger: der Reihensechszylinder OM 656). OM 651 sind A-, B-, CLA- und GLA-Klasse sind hier ebenso betroffen wie der SLK-Roadster, die S-Klasse oder Vito, V-Klasse und Sprinter. Auch für Hybridmodelle wird der OM 651 bei Mercedes verwendet.