06. Januar 2021

Gesetzesänderung 2021 und sonstige Neuigkeiten

06. Januar 2021

Gesetzesänderung 2021 und sonstige Neuigkeiten

Gesetzesänderungen 2021

Das Jahr 2021 bringt zahlreiche Änderungen in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen und Lebensbereichen mit sich. So wird nicht nur bedingt durch die Corona Pandemie, sondern eben aufgrund von verschiedenen Gesetzesvorhaben beginnend mit dem 01.01.2021 in verschiedenen Zeitabschnitten eine Änderung von Regeln erlassen und dann auch umgesetzt.

Im folgenden Text fasse ich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die verschiedenen Gesetzesänderungen 2021 und Neuigkeiten zusammen.

Arbeits­recht:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ausreichend

Derzeit gibt es eine Hybridlösung: Sowohl elektronisch als auch print ist zulässig. Für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber ändert sich einiges: So müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar bei ihrem Arbeitgeber nachweisbar wegen einer Arbeitsunfähigkeit melden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann man zulässiger weise nun jedoch auch digital dem Arbeitgeber übermitteln. Diesen informiert nach der Krankmeldung dann die jeweilige Krankenkasse einfach auf dessen Nachfrage. Nur noch bis zum Jahresende 2021 gibt es zudem noch die bekannten Papierbescheinigungen für Arbeitgeber und Versicherte. Ab 2022 soll es dann nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Möglich wird es jetzt: Der einfache Wechsel der Krankenkasse

Konsequenterweise ist dann auch keine Papierbescheinigung für den Arbeitgeber mehr für denjenigen möglich, der seine Krankenkasse wechselt oder eine neue Beschäftigung beginnt. Die reine Mitteilung der Krankenkasse genügt. Der Arbeitgeber kann und sollte meines Erachtens auch die Angabe auf deren Richtigkeit mit einer einfachen Abfrage überprüfen.

Der Wechsel der Krankenkasse ist bereits nach dem Ablauf von 12 Monaten nicht erst nach 18 Monaten möglich. Das ohnehin bestehende Sonderkündigungsrecht im Falle der Beitragserhöhung besteht weiterhin. Bei einer neuen Beschäftigung ist seit dem 01.01.2021 ein sofortiger Wechsel möglich. Außerdem genügt nun ein Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Die eigene Kündigung bei der alten Krankenkasse entfällt.

Der Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft wird neu geregelt:

Nach den Skandalen im Zusammenhang mit der Ansteckung von einer großen Anzahl von Mitarbeitern bei Tönnies und anderen Fleischfabriken hat es zu einer sehr schnellen Änderung geführt: Ab dem 01.01.2021 gilt, dass Werkverträge beim Schlachten und Zerlegen verboten sind. Ab April 2021 gilt das Verbot auch für entsprechende Leiharbeit. Nur in der Fleischverarbeitung ist für die Beschäftigung von Fremdpersonal in engen Grenzen eine dreijährige Übergangsphase vorgesehen. Es wird also differenziert zu entscheiden und unterscheiden sein, was Schlachten und Zerlegen und dann Verarbeiten angeht.

Die Verbote und erheblichen Einschränkung der Fremdbeschäftigung und Arbeitnehmer­überlassung werden begründet mit den oben angesprochenen massenhaften Corona-Infektionen unter Mitarbeitern in Fleischbetrieben. Die Eilanträge zum Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen in der Arbeitnehmer­überlassung sind nicht erfolgreich gewesen.

Ändereungen im Familien­recht:

Neue Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage für den Kindesunterhalt wurde entsprechend geändert. Zum Jahresanfang sind die darin genannten Bedarfssätze zuminedst gering angehoben worden. Der Mindestunterhalt beträgt demnach nun seit dem 01.01.2021:

  • 393 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahre statt 369 Euro
  • 451 Euro für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 11 Jahre statt 424 Euro
  • 528 Euro für Kinder zwischen 12 bis einschließlich 17 Jahre statt 497 Euro
  • 564 Euro für volljährige Kinder über 18 Jahre statt 530 Euro

In Bezug auf den Unterhalt für minderjährige Kinder ist zudem das ebenfalls zu Jahresbeginn 

erhöhte Kindergeld zu berücksichtigen von:

 

  • 219 Euro für ein erstes und zweites Kind
  • 225 Euro für ein drittes Kind und
  • 250 Euro ab dem vierten Kind

Nichts geändert hat sich an der Berechnung: 50% davon ist vom jeweils geschuldeten Unterhalt zu subtrahiere. Gleich wie im vergangenen Zeitraum sind geblieben: Die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person.

Unterhaltsempfänger und Unterhaltszahler sollten aufgrund der Änderungen prüfen, ob sie angemessenen Unterhalt erhalten beziehungsweise zahlen. Das gilt besonders, wenn das aufgrund eines dynamischen Unterhaltstitels erfolgt. Der Fachanwalt für Familien­recht Freiderick Pitz hilft bei der Berechnung und Geltendmachung des neuen Unterhaltsbetrags.

Die Änderungen im Miet­recht ab 01.01.2021

Die Rechtsprechung in mietrechtlichen Auseinander­setzungen im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgrund von Betriebsverboten beschäftigt sich im Wesentlichen mit Auseinander­setzungen über die Anpassung von Miete oder Pacht und Kündigungen sowie Räumungen. Die Gerichte sind aufgrund der neuen Regelungen ab dem 01.01.2021 gezwungen in Rechtsstreitigkeiten zur Gewerberaummiete entsprechende Verfahren nun vorrangig und schneller zu entscheiden. Ein früher erster Termin soll § 44 EGZPO zufolge spätestens in 1 Monat nach Zustellung der Klageschrift erfolgen.

Neue Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse, die für die private Wohnungswirtschaft gilt, wird 2021 scharf gestellt. Der Mietzins darf in von den Bundesländern ausgewiesenen Gebieten bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen. Das wird gemeinhin als Mietpreisbremse bezeichnet. Dabei gilt der Mietspiegel als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete. Im Jahr 2021 gibt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung Hoffnung auf eine Reform.

 

Änderungen im Verkehrsrecht 2021:

Es erfolgt eine geänderte praktische Prüfung

Die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ bedeutet die geänderte praktische Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Die Prüfungsfahrt dauert nun fünf Minuten länger. Der Fahrprüfer bewertet die Prüfungsfahrt nun direkt auf seinem Tablet. Prüflinge erhalten die Bewertung zudem sofort nach der Prüfung auf ihr Smartphone. Außerdem sind fünf Minuten für ein Feedbackgespräch mit dem Prüfer vorgesehen.

Beginnend mit dem 01. April 2021 gilt, dass die bisherige Beschränkung auf das Fahren von Automatikautos aufgehiben wird, wenn die Fahrprüfung mit einem solchen erfolgte. Um Autos mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen, müssen zehn zusätzliche Fahrstunden und eine kurze Testfahrt erfolgen.

Ab dem 01.01.21 gilt eine strengere Abgasnorm für Neuwagen

Wer sich einen neuen PKW oder ein neues Wohnmobil ab dem 01.01.2021 anschafft, muss auf die geänderten Anforderungen für Abgasnormen achten: Für Neuwagen gilt ab dem 01.01.2021 die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM. Fahrzeuge müssen danach insbesondere ihre Verbrauchswerte aufzeichnen. Das führt zu einer besseren und übersichtlichen Kontrolle von Verbrauchsangaben der Hersteller durch die EU.

 

Autobahn GmbH und FBA für Bundesautobahnen zuständig

Mit dem Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig und der Autobahn GmbH in Berlin sind zwei neue Gesellschaften zuständig für die Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch wird die Konzentration und Focussierung auf die Aufgaben wie insbesondere Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen erfolgen.

Für Drohnen gelten andere Regeln:

Für die Drohnen geltend neu beschlossene Regeln: Ab dem 01.01.2021 werden Drohnen in drei Größenklassen eingeteilt: Es wird eingeteilt in offene, spezielle und zulassungspflichtige Drohnen.

Auch das Strafrecht wurde teilweise geändert:

Upskirting: Verbotenes Filmen und Fotografieren

Neu eingeführt wurde eine Norm, nach der das vorsätzliche Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder andere Kleidungsstücke oder bei Frauen auch in den Ausschnitt sanktioniert wird. Diese neue Regelung wird in § 184k StGB festgeschrieben. Danach drohen für die sogenannte Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Umgangssprachliche Begriffe für das oft heimliche Fotografieren oder Filmen sind „Upskirting“ und „Downblousing“.

Derjenige, der unbefugt Aufnahmen von verstorbenen Personen, wie es gerade bei Unfällen durch "Gaffer" geschieht, macht, kann sich strafbar machen. Auch hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

Auch im Jahr 2021 sind die Rechtsanwälte Zipper & Partner Fach­anwälte bundesweit für ihre Mandanten stets außergerichtlich und gerichtlich tätig.

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