
Geld zurück - rechtswidriges online coaching bei Verstoß gegen das FernUSG!
Business coaching bei instagram, tiktok und co?
Hochpreisiges Coaching gebucht und unzufrieden? Jetzt Geld zurückfordern – dank BGH-Urteil!
Sie haben ein Business-Coaching oder Mentoring für mehrere Tausend Euro gebucht und möchten die gezahlten Gebühren zurückverlangen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.06.2025 ist das nun möglich – auch für Unternehmer. Gerade business coachings verstoßen oft gegen das FernUSG ! Unbedingt prüfen und Geld zurückverlangen !
Im entschiedenen Fall hatte ein Kunde ein Coaching für 47.600 € gebucht. Der BGH erklärte den Vertrag für nichtig, da das Angebot gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstieß – es fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung.
Wichtig: Laut BGH spielt es keine Rolle, ob Sie Unternehmer oder Verbraucher sind. Entscheidend ist, ob das Coaching unter das FernUSG fällt – was bei vielen Programmen der Fall ist.
Wir prüfen Ihren Fall individuell und setzen Ihre Rückzahlungsansprüche durch. Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich bereits seit Jahren erfolgreich tätig.
Sie haben ein „Coaching“ für eine Bussinnes-Idee oder für Personalführung oder ähnliches für einen horrenden Betrag gebucht und wollen den bezahlten Preis zurückerhalten? Nach dem Urteil des BGH vom 12.06.2025 ist dies tatsächlich möglich.
Der BGH hatte kürzlich entschieden, dass der Kunden den Vertrag rückgängig machen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Worum ging es konkret:
Der Kläger hatte ein Business-Mentoring-Coaching für 47.600 EUR gebucht. Nachdem er unzufrieden war, wollte er den bereits bezahlten Betrag von dem Vertragspartner zurückerstattet haben. Dieser verweigerte die Rückzahlung, sodass es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kam.
Der BGH stelle fest, dass dem Kläger der bezahlte Betrag vollständig zurückzubezahlen ist, da mit ihm geschlossene Vertrag nichtig ist. Begründet hat das Gericht dies damit, dass das Vorgehen der Beklagten gegen die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) verstößt. Denn der Anbieter hatte seine „Coachings“ ohne eine erforderliche Zulassung angeboten. Dabei haben die „Coachings“ die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des FernUSG erfüllt. Dabei hatte der BGH auch klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer auftritt.
Diese Entscheidung wird eine große Reichweite erlangen, da die meisten Anbieter von – teils sehr unseriösen – Lernvermittlungen keine entsprechende Zulassung haben. Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des FernUSG vorliegen. Gerne unterstützten wie Sie bei der Durchsetzung der Ansprüche. Wir hatten bereits vor der Entscheidung des BGH Kunden von „Coachings“ vertreten und verfügen daher über entsprechende Erfahrung.
Geld zurück - rechtswidriges online coaching bei Verstoß gegen das FernUSG!
Hochpreisiges Coaching gebucht und unzufrieden? Jetzt Geld zurückfordern – dank BGH-Urteil!
Sie haben ein Business-Coaching oder Mentoring für mehrere Tausend Euro gebucht und möchten die gezahlten Gebühren zurückverlangen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.06.2025 ist das nun möglich – auch für Unternehmer. Gerade business coachings verstoßen oft gegen das FernUSG ! Unbedingt prüfen und Geld zurückverlangen !
Im entschiedenen Fall hatte ein Kunde ein Coaching für 47.600 € gebucht. Der BGH erklärte den Vertrag für nichtig, da das Angebot gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstieß – es fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung.
Wichtig: Laut BGH spielt es keine Rolle, ob Sie Unternehmer oder Verbraucher sind. Entscheidend ist, ob das Coaching unter das FernUSG fällt – was bei vielen Programmen der Fall ist.
Wir prüfen Ihren Fall individuell und setzen Ihre Rückzahlungsansprüche durch. Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich bereits seit Jahren erfolgreich tätig.
Sie haben ein „Coaching“ für eine Bussinnes-Idee oder für Personalführung oder ähnliches für einen horrenden Betrag gebucht und wollen den bezahlten Preis zurückerhalten? Nach dem Urteil des BGH vom 12.06.2025 ist dies tatsächlich möglich.
Der BGH hatte kürzlich entschieden, dass der Kunden den Vertrag rückgängig machen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Worum ging es konkret:
Der Kläger hatte ein Business-Mentoring-Coaching für 47.600 EUR gebucht. Nachdem er unzufrieden war, wollte er den bereits bezahlten Betrag von dem Vertragspartner zurückerstattet haben. Dieser verweigerte die Rückzahlung, sodass es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kam.
Der BGH stelle fest, dass dem Kläger der bezahlte Betrag vollständig zurückzubezahlen ist, da mit ihm geschlossene Vertrag nichtig ist. Begründet hat das Gericht dies damit, dass das Vorgehen der Beklagten gegen die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) verstößt. Denn der Anbieter hatte seine „Coachings“ ohne eine erforderliche Zulassung angeboten. Dabei haben die „Coachings“ die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des FernUSG erfüllt. Dabei hatte der BGH auch klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer auftritt.
Diese Entscheidung wird eine große Reichweite erlangen, da die meisten Anbieter von – teils sehr unseriösen – Lernvermittlungen keine entsprechende Zulassung haben. Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des FernUSG vorliegen. Gerne unterstützten wie Sie bei der Durchsetzung der Ansprüche. Wir hatten bereits vor der Entscheidung des BGH Kunden von „Coachings“ vertreten und verfügen daher über entsprechende Erfahrung.