23. Februar 2018

Freispruch für Tierschützer rechtskräftig

Foto aus der Berliner Zeitung

23. Februar 2018

Freispruch für Tierschützer rechtskräftig

Der Freispruch für Tierschützer ist mit der Entscheidung durch das Oberlandesgericht Naumburg vom 22.02.2018 rechtskräftig geworden.

Mitglieder einer Tierschutzorganisation, die in einen Stall eingedrungen waren, um Verstöße gegen die Haltungsbedingungen zu dokumentieren, bleiben straffrei. Die Revision der Staats­anwaltschaft wurde verworfen.

Bevor die Tierschützer in den Stall eingedrungen sind, hatte man mit diesem Stall die Erfahrung gemacht gehabt, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ohne dokumentierte Beweise nicht erfolgversprechend war. Aus diesem Grund wollten die Tierschützer die Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung filmen und Beweise sichern. Sie sind in den Stall eingedrungen. Sie haben die Zäune überstiegen, sie fertigen in den geöffneten Ställen Filmaufnahmen.

Nach der Ansicht des OLG Naumburg lag rechtfertigender Notstand vor. Das Tierwohl stellt ein notstandsfähiges Rechtsgut dar. Diesem Rechtsgut des Tierwohls droht durch den Missstand in der Tierhaltung dauerhaft Gefahr. Das Einsteigen in die Stallungen der Tiere sei nach der Ansicht des Oberlandesgerichts zur Abwendung der Gefahr für das Tierwohl erforderlich gewesen. Es sei vor allem mit einem (rechtzeitigen) Eingreifen der zuständigen Behörden nicht zu rechnen gewesen.

 

Das Oberlandesgericht ist der Meinung, dass das geschützte Tierwohl im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten sei, als das verletzte Hausrecht. Dabei hat der Senar auch berücksichtigt, dass die Gefahr für das von den Angeklagten geschützte Tierwohl vom Inhaber des Hausrechts ausgegangen war. 

Zu Fragen des Tierschutzrechts stehen Ihnen die Rechtsanwälte Zipper & Partner bundesweit zur Verfügung.