01. Juli 2020

Fahrverbote rechtswidrig?

01. Juli 2020

Fahrverbote rechtswidrig?

Sind die Fahrverbote rechtswidrig, die auf der Grundlage der neuen Regelungen der StVO ergangen sind?

In der neuen Verordnung, die seit dem 28. April 2020 gilt, muss die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung angegeben werden. Das ist aber nicht der Fall.

Fahrverbote, die auf der Grundlage der neu gefassten StVO ergangen sind, könnten aufgrund des Verstoßes gegen das grundgesetzlich vorgeschriebene Zitiergebot rechtswidrig sein und deshalb schon aufzuheben sein.

Bereits im Jahr 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass

1. a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, diese vollständig zitieren muss.

b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Absatz I 3 GG zur Nichtigkeit der Verordnung führt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der dortigen Entscheidung über einen Antrag im Abstrakten Normenkontrollverfahren zu Legehennen ausgeführt, dass eine Mißachtung des Zitiergebotsein „unerläßliches Element des demokratischen Rechtsstaates“ verletzt.  Ein solcher Mangel führt deshalb zur Nichtigkeit der Verordnung

Im vorliegenden Fall fehlt in der neuen StVO einfach der Hinweis auf § 26a StVG. Dort ist geregelt, dass das Bundesverkehrsministerium ermächtigt ist, durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen, wann ein Fahrverbot verhängt werden darf.

Nach Rechtsauffassung des ADAC, die ich auch teile, führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind.

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer - vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen.

Sollten Sie ein Fahrverbot aufgrund der neuen Verordnung, die unter Missachtung des Zitiergebots mit heißer Nadel gestrickt worden ist, erhalten haben, wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Zipper & Partner. Wir verteidigen Sie gerne: info@rechtsanwalt-schwetzingen.de