19. Februar 2018

Erkennungsdienstliche Behandlung

Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

Wenn Sie eine Ladung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung bekommen, wie sollten Sie sich am besten verhalten? 

Sie sollten sich zunächst im Falle der Ladung zur erkennungsdientlichen Behandlung sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Denn es ist noch von vorneherein sicher, dass Sie sich zur Polizei begeben müssen und sich erkennungsdienstlich behandeln lassen müssen. Es sollte in jedem Fall eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Strafrecht erfolgen. Dieser wird Ihnen im Rahmen der Prüfung mitteilen, ob die Voraussetzungen für die erkennungsdienstliche Behandlung gegeben sind. Die Vorschrift des § 81b StPO setzt voraus, dass es sich entweder um einen Beschuldigten handelt, der aber erst Verdächtigter ist oder, dass eine erkennungsdienstliche Maßnahme nach Polizeirecht erfolgt, wenn es sich bereits um einen Beschuldigten handelt.