21. Februar 2019

Bußgeldverfahren gegen Daimler Benz eingeleitet

21. Februar 2019

Bußgeldverfahren gegen Daimler Benz eingeleitet

Das Bußgeldverfahren wurde gegen Daimler Benz eingeleitet, berichtet die Tagesschau am 20.02.2019.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen einzelne Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachts des Betrugs sind schon vor einiger Zeit eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal wird einigen Mitarbeitern des von Daimler Betrug vorgeworfen.

Nun wurde auch ein Bußgeldverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Es handelt sich nicht um das erste Bußgeldverfahren im Diesel Abgasskandal. Auch gegen Volkswagen wurde im Rahmen des Dieselabgasskandals bereits ein Bußgeldverfahren eingeleietet.

Es endete mit der Verhängung eines Bußgelds über 1,0 Milliarde EUR. Der VW Konzern hat dieses Bußgeld akzeptiert und bezahlt.

Die Staats­anwaltschaft Stuttgart hat wegen des mutmaßlichen Dieselbetrugs nun auch ein Bußgeldverfahren gegen den Autobauer Daimler eröffnet. Das haben der Konzern und die Staats­anwaltschaft bestätigt.

Mögliche Verletzung von Aufsichtspflichten

Auch in diesem Verfahren geht es um den Verdacht, dass Führungskräfte ihre Aufsichtspflichten verletzt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten. VW musste deshalb bereits eine Milliarde Euro bezahlen, Audi 800 Millionen Euro. Zudem laufen Verfahren gegen Porsche und Bosch. Nun droht auch Daimler eine hohe Geldbuße.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung gibt es schon seit dem Frühjahr 2017. Hintergrund ist der Einsatz von mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen.

Bußgeldverfahren gegen Konzern

Das Bußgeldverfahren ist neu und richtet sich gegen Daimler als Konzern. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Firmen sind nicht möglich, sie können sich nur gegen Einzelpersonen richten. Daimler betonte, das Unternehmen kooperiere auch in diesem Fall mit den Ermittlungsbehörden. Weiter dazu äußern wollte sich der Konzern nicht.

Für den Käufer eines betroffenen Daimler ergibt sich dann ein direkter Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn das Bußgeld gegen Daimler wie schon gegen VW verhängt und akzeptiert wird.