25. Mai 2020

BGH verurteilt VW zur Rückzahlung des Kaufpreises

25. Mai 2020

BGH verurteilt VW zur Rückzahlung des Kaufpreises

Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) erstmals im Abgasskandal Recht gesprochen und die VW zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Damit hat der BGH die bislang herrschende Rechtsauffassung in der Rechtsprechung bestätigt.

Geklagt hatte ein VW-Kunde, dessen Fahrzeug mit einer Schummel-Software ausgestattet war. Dieser hatte zwar das Softwareupdate durchführen lassen, bestand jedoch darauf, dass sein Fahrzeug zurückgenommen wird und er den Kaufpreis erhält. Erstinstanzlich hatte er noch unterlegen. In der zweiten Instanz hatte er teilweise Recht bekommen. Der BGH hat nunmehr das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Der geschädigte Käufer des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kann das Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben und bekommt einen Teil des Fahrzeugpreises zurückerstattet. Der Kläger muss sich die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen. Dabei wurde die Laufleistung des Fahrzeugs berücksichtigt, die der Kläger mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte.

Die von uns vertretenen Geschädigten haben genau diese Rechtsauffassung von uns von Anfang an des Abgasskandals zu hören bekommen. Das Urteil des BGH wird daher positiv begrüßt. Dieses wird dafür sorgen, dass die Rechtsprechung künftig – auch die in Braunschweig und Wolfsburg – einheitlich ergehen wird.

Es wird vermutlich nicht das letzte Urteil des BGH sein. So ist für Juli 2020 eine weitere Entscheidung angekündigt worden. Zudem sind noch viele einzelne Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen VW vorhanden, welche vom BGH noch zu klären sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG. Melden Sie sich bei uns: info@rechtsanwalt-schwetzingen.de, wir helfen Ihnen gerne.

Wir können bereits auf eine große Anzahl von erfolgreich geführten Rechtsstreitigkeiten gegen Volkswagen zurückblicken und sind aus diesem Grund bestens vorbereitet.