08. Januar 2019

Audi A6 und A7 sind vom Abgasskandal betroffen

08. Januar 2019

Audi A6 und A7 sind vom Abgasskandal betroffen

Das Kraftfahrtbundesamt KBA hat verschiedene Typen von Audi zurückgerufen.

Rückruf Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6

Am 6. Juni 2018 hat das KBA Flensburg mitgeteilt, dass bei den Fahrzeugen Audi A6 und Audi A7 3,0 l Diesel Euro 6 unzulässige Manipulationen vorliegen, die zu erheblichen konsequenzen führen. Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.

Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Mit Bescheid vom 4. Juni 2018 wurde für die genannten Modelle Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6 (rund 60.000 weltweit, davon rund 33.000 Stück in Deutschland) durch das KBA ein verpflichtender Rückruf eingeleitet.

Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.

Die Emissionstypgenehmigungen der Fahrzeuge wurden in Luxemburg erteilt. Das KBA hat sich mit den Luxemburgischen Behörden hinsichtlich der Vorgehensweise abgestimmt.

Schadensersatzanspruch gegen Audi

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner setzen für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche gegen Audi aufgrund der Manipulationen an der Abschalteinrichtung durch. Die Anspruchsgrundlage ist in diesem Fällen regelmäßig § 826 BGB. Hiernach liegt eine sittenwidrige Schädigung des Herstellers vor, wenn dieser unzulässig in die Motorsteuerung eingreift.

Für unsere Mandanten besteht die Möglichkeit, den Schadensersatz gegen Audi mit Unterstützung der Rechts­schutzversicherung, die hierfür regelmäßig aufkommt, durchzusetzen.

Sollten Sie als Besitzer eines Audi A6 oder Audi A7 betroffen sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 06202/859480 oder info@rechtsanwalt-schwetzingen.de. Wir setzen Ihren Anspruch erfolgreich durch.