12.04.2009
EU Führerschein und Wohnsitzerfordernis
Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) auf eine EU-Fahrerlaubnis oder auf eine EWR-Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland - Auswirkungen eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 der EU-Führerscheinrichtlinie (RL 91/439/EWG) - Voraussetzungen einer Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis oder EWR-Fahrerlaubnis
Kategorie: Verwaltungsrecht
Erstellt von: RA Manfred Zipper
Nach der Entscheidung des OVG Nordrhein Westfalen gilt, dass auch nach den jüngsten Entscheidungen bei einem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordenis die Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer EU Fahrerlaubnis diese entziehen darf.
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