26.02.2009

Internetabzocke


Die Betrügerein im Internet nehmen immer mehr zu: Neben den bereits bekannten Abzockerseiten muss man sich dringend auch gegen folgende Seitenbetreiber wehren:

 

Kategorie: Zivilrecht
Erstellt von: RA Manfred Zipper
Content Services Ltd. mit weiteren Abzockseiten Weitere Kostenfallen sind von der Content Services Ltd. aktiviert worden, um User abzocken zu können. Auch bei den folgenden Seiten ist Vorsicht geboten, weil dort ein zweijähriges, kostenpflichtiges Abo lauert: * grusskarten-suchen.de 5. Vergütung 5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten. 5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate. 5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet. * dein-geistiges-alter.de 5. Vergütung 5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten. 5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate. 5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet. * himmel-vs-hoelle.de Kommst du in den Himmel oder in die Hölle? Finde es heraus! 5. Vergütung 5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten. 5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate. 5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet.

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